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Radfahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer und haben das selbe Recht die Straße zu benutzen wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Wenn Radwege zumutbar sind, nicht als Parkfläche, Schneeabraum usw. benutzt werden oder bspw. von schlecht einsehbaren Grundstückseinfahrten beeinträchtigt werden, werden sie auch benutzt. Das ist aber leider in Deutschland eine seltene Ausnahme.