Berlin (dts) - Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hält mögliche Rückforderungen an Hartz-IV-Empfänger wegen des 9-Euro-Tickets für ungerechtfertigt. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass die Jobcenter die Differenz zwischen bereits erstatteten teureren Fahrkarten und […] mehr

Kommentare

6k29329517. Juni 2022
@5 : Ja, zum Beispiel die vielen sinnlosen "Maßnahmen", die zwischen den Träger-Bossen und den Jobcenter-Bossen am Stammtisch ausgekungelt werden. Vor ein paar Jahren haben sie den hiesigen Jobcenter-Boss beim Griff in die Jobcenter-Kasse in Richtung seines eigenen Kontos erwischt. Er ist jetzt woanders Jobcenter-Boss. 60.000 € waren weder Anklage noch Entlassung wert.
5Polarlichter17. Juni 2022
@4 Zumal alle "größeren Verschwendungen" immer per se unter den Teppich gekehrt werden.
4k29329517. Juni 2022
@3 : Da stimme ich doppelt zu. Zum einen ist das kleinlich, weil der Aufwand des Rückforderns höher ist als die rückgeforderten Summen, zum anderen geht es wieder mal gegen die Ärmsten der Armen im Lande, denen man wohl einfach nicht die Luft im Hals gönnen will.
3Polarlichter17. Juni 2022
@2 Dennoch recht kleinlich. Die Leute haben schon wenig Geld.
2k29329517. Juni 2022
@1 : BaWü will nicht die 9 € zurückfordern, sondern die Differenz zwischen den 9 € und dem normalen Preis für die Monatstickets.
1Polarlichter17. Juni 2022
Recht albern die ganze Debatte wegen 9 €.