
Berlin (dts) - Das Bundesfinanzministerium diskutiert mit den Finanzministern der Länder, ob Steuerberater künftig generell die Steuererklärungen ihrer Mandanten erst bis Ende Februar des übernächsten Jahres vorlegen müssen. Im Gegenzug sollen Finanzämter einzelne Steuererklärungen aber schon früher
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