Berlin (dts) - Bund und Länder haben sich bei den Beratungen am Mittwoch auf einen Lockerungs-Stufenplan zum 20. März und auch schon davor geeinigt. "Der Scheitelpunkt ist mittlerweile wohl erreicht", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach den Gesprächen mit den Ministerpräsidenten. Man habe mit […] mehr

Kommentare

10thrasea17. Februar 2022
@9 Ja sicher, ich tue mich auch schwer damit und muss im Zweifel jedes Mal nachschlagen. Die Wörter werden ja schon in den Bundesländern unterschiedlich genutzt, wie im Beispiel unten. In BaWü müssen sich positiv Getestete laut Verordnung absondern, in NRW isolieren... Schlimm finde ich, wenn es da schon beim Gesundheitsamt Missverständnisse gibt.
9smailies17. Februar 2022
@7 : Aber mal ehrlich: Im ALltag ist das doch Begriffsklauberei, oder? Was soll der Unterschied für einen Menschen zu HAuse sein, ob er in Quarantäne, Isolierung oder Absonderung lebt? Das kann man im Krankenhaus oder Altersheim umsetzen, aber sonst?
8carnok16. Februar 2022
@7 genau diese Absurdität sehe ich ja auch. THX für die Qelle :)
7thrasea16. Februar 2022
@6 Ich kann nur vermuten, dass es in diesem Fall ein Missverständnis gab, die Begriffe Quarantäne, Absonderung, Isolierung etc. werden ja leider oft durcheinandergewürfelt. Geboosterte Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Positiv Getestete müssen sich aber laut CoronaTestQuarantäneVO NRW vom 9.2. § 14 (3) definitiv isolieren. <link> Von einer Ausnahme für positiv gestestete Geboosterte steht nichts in der Verordnung. Das wäre ja auch absurd.
6carnok16. Februar 2022
@5 Ich glaub es ja auch nicht, daher hab ich beim Kreisgesundheitsamt angerufen und diese Aussage, die auch meine Schwester bekommen hat, erhalten. Ist in NRW; per Mail haben die mitgeteilt "Die Aufforderung zur Absonderung per Landesverordnung NRW gilt in den Fällen nicht, in denen eine Quarantäneausnahme vorliegt ( in Ihrem geschilderten Fall Booster-Impfung)"
5thrasea16. Februar 2022
@4 Dass Schnelltests nicht in die Statistik eingehen, finde ich richtig. Was du da beschreibst, kann ich trotzdem kaum glauben. Welches Bundesland?Hier in Baden-Württemberg steht in der gültigen CoronaVO Absonderung, dass positiv getestete Personen umgehend in Absonderung gehen müssen. Impfung und Booster ändern daran gar nichts. Laut geänderter Testverordnung des Bundes hat man nach einem positiven Schnelltest das Recht auf einen PCR-Test (aber keine Pflicht, sich einem PCR-Test zu unterziehen)
4carnok16. Februar 2022
@3 Nein, jedenfalls nach der Aussage des Gesundheitsamtes nicht. Ich kümmere mich für meine Schwester um die Sache, sie ist positiv (Tochter wurde beim Schultest positiv getestet). Sie ist geboostert und nach der Aussage des Gesundheitsamtes muss/soll sie auch nicht in Quarantäne. 2 Schnelltests waren positiv, aber da geboostert hätte dies keine Auswirkungen, sie könne sich frei bewegen. Da kein PCR-Test gemacht wird, auch kein Einfluss auf die Statistik...
3thrasea16. Februar 2022
@1 Sollten positive Schnelltests nicht immer noch durch PCR-Tests bestätigt werden? Auf dem Weg würde sie doch noch in die Statistik eingehen. Ich bin sehr gespannt auf die wöchentlichen Test- bzw. Laborzahlen. Da werden wir sehen, wie stark die Zahl der Tests durch die neuen Vorgaben zurückgegangen ist.
2nadine211316. Februar 2022
Irgendwie scheint es letztlich nur um den diesjährigen Landtagswahlkampf zu gehen.
1carnok16. Februar 2022
" Man habe mit den Maßnahmen erreicht was man wollte, so Scholz" - genau, weniger PCR-Tests, damit die Inzidenz sinkt und man lockern kann. Alleine in meinem Umfeld hab ich heute gut fünf posiitve Schnelltests gesehen, die natürlich nicht in die Statistik eingehen (so auch die Aussage des Gesundheitsamts)...