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Ich kann nur vermuten, dass es in diesem Fall ein Missverständnis gab, die Begriffe Quarantäne, Absonderung, Isolierung etc. werden ja leider oft durcheinandergewürfelt. Geboosterte Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Positiv Getestete müssen sich aber laut CoronaTestQuarantäneVO NRW vom 9.2. § 14 (3) definitiv isolieren.
<link> Von einer Ausnahme für positiv gestestete Geboosterte steht nichts in der Verordnung. Das wäre ja auch absurd.