
Die Diskussion um die Aufarbeitung des Falls des Magdeburg-Täters offenbart ein bekanntes Problem im deutschen Verwaltungssystem: die mangelnde Vernetzung der Behörden. Insgesamt sieben Verfahren, darunter auch Gefährderansprachen, und über 80 Hinweise führten zu keinem nennenswerten Ergebnis.
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