Bremen (dpa) - Die Alternative für Deutschland (AfD) darf bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai nicht antreten. Der Landeswahlausschuss verwarf zwei konkurrierende AfD-Listen für die Stadt Bremen sowie die Liste für die Stadt Bremerhaven. Die Entscheidung ist vor der Wahl endgültig. […] mehr

Kommentare

6smailies24. März 2023
Und man sieht auch die Machtgeilheit, wenn man in Kauf nimmt, die eigene Partei zu schädigen, bevor man zurückzieht. Zumindest in der ersten Runde.... Die Begründung in Bremerhaven klingt so kurz im Text allerdings ein wenig ... ich kann das nicht so sauber formulieren, aber "wachsweich"?
5Dr_Feelgood_Jr23. März 2023
@3 ach, die schaffen sich auch so ab. ;-)
4jub-jub23. März 2023
Ob das nicht noch von einem Gericht beanstandet wird?
3dicker3623. März 2023
Hoffentlich schaffen die das mal zur Bundestagswahl.
2BobBelcher23. März 2023
Selbst schuld wenn man 2 von 1 nicht unterscheiden kann.
1tripe23. März 2023
Richtig so.