Berlin (dpa) - Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat eine neue Debatte über staatliche Eingriffe in den Kulturbetrieb ausgelöst. Anlass diesmal: Weimer strich wegen «verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse» drei linke Buchläden von der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis. Die Buchbranche […] mehr

Kommentare

19thrasea11. März um 22:28
“besonders herausragende Buchhandlungen”. Man prüfe nun zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde. <link>
18thrasea11. März um 22:28
Nachtrag: Wie aus einer Erklärung des Rechtsanwalts Jasper Prigge, der einen der Buchläden vertritt, hervorgeht, soll Weimers Behörde die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen aktiv belogen haben. In einer Absage habe sie fälschlicherweise behauptet, die unabhängige Fachjury hätte sie nicht ausgewählt. Es habe sich jedoch durch Informationen eines Whistleblowers herausgestellt, dass die Läden sehr wohl prämiert werden sollten, zwei von ihnen sogar mit einem höher dotierten Sonderpreis für
17Sonnenwende06. März um 08:01
@16 Interessant ist doch auch, das Weimer selbst Inhaber eines Verlags ist, den man dem rechtspolitischen Spektrum zuordnen kann. Seine Anteile hat er zwar – nicht etwa gleich als er als Kulturstaatsminister berufen wurde sondern erst auf öffentlich Druck hin – an einen Treuhänder übergeben, er bleibt aber Anteilseigner.
16Pontius06. März um 07:40
Weimar ist doch schon mehrfach negativen Hinsicht aufgefallen, wenn es um die Behandlung von Gruppen geht, welche diese Demokratie durch aktive Teilnahme verbessern wollen. Scheint gar nicht im Sinne dieser Demokratie sein - spricht übrigens noch jemand über Tuttle?
15Sonnenwende06. März um 07:03
(2) u.a. künstlerischen und literarischen Bereichen bei Vorliegen bestimmter politischer Haltungen nicht mehr vergeben werden dürfen. Wem darf man denn dann überhaupt noch Preise, an denen staatliche Mittel beteiligt sind, zukommen lassen? Sind wir nicht alle irgendwo politisch, haben wir nicht alle da eine Haltung? Ich hoffe die Leute haben vor Gericht Erfolg.
14Sonnenwende06. März um 07:03
@13 ich habe auch Einrichtungen geschrieben - ich wußte nicht, wie ich die Buchläden einordnen soll. Was, gemeinsam mit deinem Post, das Problem aufzeigt: es handelt sich bei den Buchläden nicht um Organisationen. Insofern ist die Frage, wie weit will Weimer eigentlich gehen? Aus meiner Sicht ist sein Handeln nicht gerechtfertigt, die Begründung ist fragwürdig, man muss auch die Frage stellen ob hier nicht zumindest der Versuch einer Art "Meinungsregulierung" vorliegt, wenn Preise im (2)
13Pontius06. März um 06:43
Politisch aktive Organisationen? Da fallen mir nur zwei Wörter ein: Lobbyisten und NGOS - wozu die Bücherläden wohl zählen und welche 551 Fragen sollten wir an sie richten?
12Sonnenwende06. März um 06:40
(2) mehr aus staatlichen Mitteln gefördert werden.
11Sonnenwende06. März um 06:38
Ergänzend: allerdings steht bei der AfD im Raum, dass sie als Bundespartei gesichert rechtsextrem ist. Bei den Buchläden steht eine gesicherte Linksextremität überhaupt nicht im Raume. Weimer hat auch nichts davon gesagt, dass es Zweifel an deren Verfassungstreue gibt. Er sagte, dass das BfV Anhaltspunkte dafür habe, dass diese Buchläden dem linken politischen Spektrum zuzuordnen sind, dass sie politisch aktiv sind, und er will dass politisch aktive Organisationen oder Einrichtungen nicht (2)
10Sonnenwende06. März um 05:36
@9 auch das ist nicht sicher, es hängt von den Ermittlungen des BfV ab, die aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen stammen.
9Pontius06. März um 05:29
"da kann man solche Entscheidungen überprüfen lassen" Und am Ende entscheidet das Gericht doch, dass die AfD gesichert rechtsextrem ist.
8Sonnenwende05. März um 19:53
Es ist bisher nicht gesichert, ob es bei den Buchläden, die von der Preisliste gestrichen wurden, Probleme mit der Verfassungstreue gegeben hat. Ich kann also nur jedem raten, das hier nicht als Fakt darzustellen wie #4,5. Könnte einem im Zweifelsfall als Verleumdung angelastet werden. Ich erinnere: der Straftatbestand der Verleumdung ist dann gegeben, wenn der Verantwortliche für eine Unterstellung diese nicht belegen kann, denn er/sie ist in der Nachweispflicht.
7thrasea05. März um 19:34
Zweifel erhaben sind»." – Im Herbst klang das noch ganz anders. Da hat er nach Vorwürfen gegen Verlage das Haber-Verfahren nicht angewandt, sondern sich gegenüber den Verlagen schützend geäußert und "offene Debattenräume" beschworen. Man kann also nur hoffen, dass die Klage nicht abgewiesen wird und zu Transparenz führt.
6thrasea05. März um 19:34
"Die haben die Läden ausgesucht, wo es Probleme mit der Verfassungstreue gibt." Genau das wissen wir eben nicht. Ist übrigens im Artikel recht gut beschrieben. Es ist auch keineswegs so, dass die Buchhandlungen mit der Streichung von der Preisliste "als gesichert extremistisch eingestuft worden sind", wie du behauptest. Also gab es das doch noch nicht... Weimer widerspricht sich übrigens auch selbst. "Mit Steuergeldern finanzierte Preise sollten nur an Institutionen gehen, «die über jeden
5Axiom05. März um 19:12
Verfassungstreue gibt. Ansonsten ist das hier im Artikel recht gut beschrieben.
4Axiom05. März um 19:11
Ich redete davon, dass auf Basis nicht öffentlich zugänglicher Informationen Organisationen schon als gesichert extremistisch eingestuft worden sind. Was die Buchläden betrifft: da wird es schon erhebliche Erkenntnisse geben. Das schüttelt sich keiner aus den Ärmeln. Wie gesagt, wir leben in einem Rechtsstaat und da kann man solche Entscheidungen überprüfen lassen. Über Verfehlungen sollte sich eher die Jury Gedanken machen. Die haben die Läden ausgesucht, wo es Probleme mit der
3thrasea05. März um 17:55
@2 Wann gab es das? Wann wurden Läden von einer Preisliste gestrichen? Bitte konkrete Angaben. Der Spiegel zitiert die Behörde Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wie folgt: "Damals, beteuert ein Sprecher, habe man auch von dem Haber-Verfahren keinen Gebrauch gemacht. Tatsächlich sei es das erste Mal, dass die Behörde das Verfahren angewandt habe. »Eine pauschale, standardisierte Überprüfung anderer BKM-Preise, Stipendien und Förderinitiativen findet nicht statt«."
2Axiom05. März um 17:39
Das ist kein neues Vorgehen. Das gab es in der Vergangenheit auch schon und ist nicht der Aufregung wert. Zumal der VS auch der Kontrolle unterliegt. Wir haben hier also keine Geheimbehörde.
1tastenkoenig05. März um 17:14
"Ihr kriegt den Preis nicht, weil wir wissen was, was keiner sonst weiß" … mutet tatsächlich recht willkürlich an.