Berlin (dpa) - Ein Jahr nach der Bundestagswahl zieht das Bündnis Sahra Wagenknecht vor das Bundesverfassungsgericht, um doch noch ins Parlament zu kommen. Am 18. Februar soll der Antrag auf Neuauszählung aller Stimmen in Karlsruhe eingereicht werden. Wann und wie die höchsten deutschen Richter […] mehr

Kommentare

19Sonnenwende09. Februar um 17:21
@18 Doch, das BVerfG im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens eine neue Auszählung oder eine Wiederholungswahl anordnen, sofern erhebliche Wahlfehler festgestellt wurden, hat es auch schon gemacht, nämlich für 2021 in einigen Wahlbezirken in Berlin. Und darauf zielt das BSW jetzt auch ab. Die Frage ist halt, ob sie ihren Antrag ausreichend begründen können.
18suse9909. Februar um 17:16
@17 : Das BVerfG kann keine Neuauszählung veranlassen, das ist nicht die passende Zuständigkeit. Dort wird lediglich die Verfassungsmäßigkeit des bisherigen Verfahrens überprüft. Da alle bisherigen Anträge abgelehnt wurden, ist dies der letzte Strohhalm. Sollte der Antrag überhaupt zugelassen werden und würde ein verfassungsmäßiger Fehler festgestellt, würde das Verfahren an die Vorinstanzen zurückverwiesen wo dann wiederum inhaltlich entschieden werden müsste.
17Sonnenwende09. Februar um 17:07
@15 Das ist nicht ganz richtig. Das BSW hat einen Antrag auf Neuauszählung gestellt, nicht auf Überprüfung des bisherigen Verfahrens. So schlau sind deren Juristen schon, denn das bisherige Verfahren ist ja streng nach dem GG erfolgt. Das Bundesverfassungsgericht kann die Klage abweisen, was es auch begründen muss, oder eben entscheiden.
16suse9909. Februar um 16:58
... längst abgeschmettert. Das BVerfG überprüft, ob das bisherige Verfahren dem GG entspricht, sonst nix. Und eine Grenze ist nun einmal eine Grenze. Klar, 4,98 statt 5 % sind schmerzhaft, aber so ist das Leben. Wer 3 Euro zu viel erhält, bekommt halt diverse Vergünstigungen nicht mehr und hat am Ende weniger als vorher. Sie kann ja mit ihrem Oskar nach Ungarn ziehen wenn es ihr hier nicht mehr gefällt
15suse9909. Februar um 16:53
"Wagenknecht hat sich von der Parteispitze zurückgezogen. Im Fall eines nachträglichen Einzugs in den Bundestag möchte sie aber Fraktionschefin werden." Also ersteinmal in den Schmollwinkel verkrochen aber für den Fall der Fälle will sie wieder an die Macht? Sollte der Name der Partei nicht längst geändert werden? SW hat sich selbst ins Aus geschossen und da sollte sie auch bleiben. Sie hat ja anscheinend nicht einmal begriffen, dass ein Urteil des BVerfG keine Neuzählung veranlasst. Das wurde..
14Pontius09. Februar um 16:53
Dann kommen als nächstes die Auslandsstimmen, die teilweise nicht rechtzeitig angekommen sind und die natürlich alle fürs BSW gestimmt hätten...
13Sonnenwende09. Februar um 16:46
@12 In Anbetracht dessen dass Wagenknecht dann weiter hetzen wird, und auch dem Bundesverfassungsgericht Unlauterkeit unterstellen wird, wäre es fast wünschenswert, trotz des Aufwands, auch finanziellen Aufwands, die Stimmen neu auszählen zu lassen. Ich halte es für unwahrscheinlich, nachdem der Wahlprüfungsausschuss ja geprüft und korrigiert hat, dass da noch viele Stimmen gefunden werden.
12truck67609. Februar um 16:41
«Da geht es nicht nur um das BSW, sondern es geht um das Vertrauen in die Demokratie» - Und eben dies Vertrauen zerstört die Diva mit ihrem Unsinn von der nicht verlorenen Wahl. Ich hoffe und vermute, dass das BVerfG die Klage abweisen wird. "Wagenknecht hat sich von der Parteispitze zurückgezogen. Im Fall eines nachträglichen Einzugs in den Bundestag möchte sie aber Fraktionschefin werden." - Das zeigt doch deutlich, worum es für sie geht: Sie will nur eins - Macht! Nur: Mit 3% wird das nix!
11Dr_Feelgood_Jr09. Februar um 16:36
Frau Wagenknecht macht es da so wie die BILD: Auch wenn sich die Vorwürfe als haltlos erweisen - irgendwas bleibt ja immer hängen, und abgesehen davon "hängen die sowieso alle unter einer Decke". Vertrauen in die Demokratie: Als wenn das die größte Sorge von Putins Gehilfin wäre.
10Sonnenwende09. Februar um 16:24
(2) dies vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Soweit, so richtig. Für die Hetze gegen demokratische Institutionen, die Wagenknecht und Kumpanen da jetzt betreiben gibt es allerdings keinerlei Veranlassung.
9Sonnenwende09. Februar um 16:24
@8 So ist es. Der Wahlprüfungsausschuss hat sogar noch rund 4200 Stimmen für das BSW in seiner Prüfung ermittelt, es reichte aber immer noch nicht. Der Bundestag hat dann in namentlicher Abstimmung den Antrag des BSW zurück gewiesen. <link> <link> Demokratisch ist bisher alles korrekt abgelaufen. Das BSW nimmt jetzt sein Recht wahr, (2)
8Pontius09. Februar um 16:14
Als wären die Stimmen nicht schon mehrfach ausgezählt worden, teilweise sogar nochmals, wenn begründete Zweifel bestanden.
7nonam09. Februar um 16:03
@5 es ist doch wie in den usa; es wird wahlbetrug rumposaunt, aber keine beweise geliefert; oder glaubst du, dass, wenn auch nur in einem der bisherigen verfahren etwas greifbares dabei gewesen wäre, es nicht zumindest eine teilweise nachzählung gegeben hätte?
6Marc09. Februar um 16:01
Es geht nicht um das Vertrauen in die Demokratie...das untergräbt das BSW nämlich hiermit, indem es die bisherigen Institutionen anzweifelt...es geht immer nur um "MSGA" und "Sahra First".
5Axiom09. Februar um 15:39
@4 Es geht um nichts weniger als unsere Demokratie. Es fehlen noch nicht einmal 10 k Stimmen. Ich halte nicht für ausgeschlossen, dass Fehler passiert sind bei der Auszählung. Wo ist das Problem, nochmal auszuzählen? Dann herrscht Gewissheit und Gerichte und andere müssen sich damit nicht mehr befassen. Das schont Nerven und Ressourcen.
4Sonnenwende09. Februar um 15:30
@1 Dass das eine einzige Inszenierung und Instrumentalisierung ist um im Gespräch zu bleiben sehe ich ganz genauso. Aber zusätzlich finde ich inzwischen wirklich schlimm, wie Wagenknecht andere Politiker und Parteien diffamiert. Ich mag solch boshafte Leute einfach nicht mehr in der Öffentlichkeit sehen geschweige denn von denen auch noch vertreten werden. Gilt auch für die AfD.
3nonam09. Februar um 15:29
statt sich einzugestehen, dass frau sw mit ihrem programm bei den wählern nicht ankommt und mal dagegen was tut, wird polemisiert und auf kosten der steuerzahler herumschmarotziert;
2Sonnenwende09. Februar um 15:25
Der Mafia-Boss-Vergleich den Wagenknecht zieht ist in Anbetracht dessen dass der BT sich schlicht und ergreifend im Vorgehen an das Grundgesetz hält mehr als dreist. Die Frau hat jegliches Maß verloren. Ich bin gespannt, wie das BVerfG entscheidet. Ich fand die heute in der PK vorgestellten "Beweise" des BSW sehr dürftig, zumal sie ihre eigenen Hochrechnungen auf Wahlkreise in Berlin bezogen berechnet haben, die für das bundesweite Abstimmungsverhalten ja wohl kaum repräsentativ sind.
1BobBelcher09. Februar um 15:18
Das BSW ist der Gerichtsprozess recht egal. Hier gehts nur darum, im Gespräch und in der Öffentlichkeit zu bleiben. Über den Prozess wird sicher in der Tagesschau berichtet und auf anderen Sendern. Der Prozess hingegen dürfte sich so lange ziehen, dass da schon längst wieder Wahljahr ist. Wenn es das BSW dann überhaupt noch gibt. Wo sind die? 3%?