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Ja, das haben sie. Sie haben aber nicht das Recht haltlose Vorwürfe und Unterstellungen - natürlich wie immer ohne sie zu belegen - gegenüber dem Bundeswahlausschuss und gegenüber dem Waldprüfungsausschuss des BT zu erheben, von denen "schlampiges Arbeiten" noch das harmloseste war. Genau das ist aber in der Pressekonferenz vorhin geschehen.