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1 so scheiße es sich liest, aber Beleidigung, Nötigung und Körperverletzung sind keine Verbrechenstatbestände, deswegen wird in Deutschland keiner sofort weggesperrt. Egal, ob der die Täter*in vorbelastet ist oder nicht. Für die Begleitung des Täters kommt Beihilfe durch Unterlassen in Frage und deswegen kann auch sie verurteilt werden. Aber wenn man sich die Urteile wegen solcher Delikte anschaut, wird wohl nicht viel rauskommen.