München (dpa) - Fast genau ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner hat das Landgericht München I die Schläger zu langen Haftstrafen verurteilt, in einem Fall sogar wegen Mordes. Mit seinem harten Urteil folgte das Gericht annähernd den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der ...

Kommentare

(12) Fan2016 · 06. September 2010
Ich hätte mir hier das Strafrecht der USA gewünscht(nicht die Bundesstaaten wo es die Todesstrafe gibt)
(11) DynamoDresden · 06. September 2010
Warum kommen solche "Menschen" überhaupt wieder frei?
(10) muellmanchef · 06. September 2010
Hoffendlich lesen das Urteil auch andere Jugendliche die ähnliche Straftaten ausüben damit soetwas nicht wieder passiert.
(9) Muebarekking · 06. September 2010
@1 Willkommen im Jugendstrafrecht. Es ist die Regel, dass zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht Welten liegen. 10 Jahre ist im Jugendstrafrecht die Höchststrafe. Es wird sowieso mal Zeit das Jugendstrafrecht zu reformieren bzw. härter anzuwenden.
(8) Wannabe · 06. September 2010
@7 5 hat niemals zu hoch gesagt,sondern so hoch.Auch ich denke, dass die Strafe relativ(zu anderen Strafen gesehen)hoch ausgefallen ist, wenn man bedenkt,dass das Opfer zuerst geschlagen hat.Kenne es(bei weniger medialer Aufmerksamkeit)dann eigentlich auch so, dass das stärker berücksichtigt wird, wer den ersten Schlag macht. Wobei ich das nur bei resultaten bis zur schweren Körperverletzung erlebt habe im Umfeld (Schule, etc.) Aber da machte sowas schon einen großen Unterschied wer anfängt.
(7) k131161 · 06. September 2010
@1 Gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Mord sind 2 paar Stiefel. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun wegen!Dann kommt hinzu was @2 sagt. @5 zu Hoch? @6 Wenns nach mir ginge lebenslang ins Straflager und Steine klopfen.
(6) aladin25 · 06. September 2010
Leider, leider sind diese Strafen für diesen Abschaum der Gesellschaft einfach viel zu milde!!!
(5) k330660 · 06. September 2010
Durch die Vorverurteilung der beiden durch die Presse konnte das Gericht garnicht anders als solch hohe Haftstrafen verhängen.
(4) eisefr · 06. September 2010
Die Urteile sind absolut in Ordnung. Sowas muss auf jeden Fall mit aller Härte bestraft werden. Das Maß an Gewalt was hier an den Tag gelegt wurde ist schon sehr arg. Ob der Tod jetzt direkt oder indirekt eingetreten ist m. M. nach unrelevant.
(3) k139774 · 06. September 2010
Da waren psychiatrische Gutachten im Spiel die vom Gericht beauftragt wurden. Wenn nach Jugendrecht verurteilt wird, entscheiden das nicht die Richter sondern die Gutachter. Mit Bonus hat das wenig zu tun.
(2) k45047 · 06. September 2010
@1 Ich nehme mal an, dass "dein Fall" nach Erwachsenemstrafrecht verurteilt wurde. In dem Fall hier wurde wohl das Jugendstrafrecht angewendet. Hängt vom Entwicklungsstand und auch den Tatumständen ab. Für das Jugendstrafrecht ist die verhängte Strafe nahe am Höchstmaß, da hier 10 Jahre vorgesehen sind, was die Maximalhaftdauer nach Jugendstrafrecht starstellt.
(1) Kelle · 06. September 2010
Wenn ich dran denke, dass nen türkisch-stämmiger Schläger für versuchten Mord nach ner U-Bahn Schlägerei 12 Jahre bekam, obwohl er genauso alt war, dann versteh ich jetzt endlich den Begriff "Migrantenbonus"... @2: Den Unterschied kenne ich, aber es ist schon seltsam, dass jemand gleichen Alters für versuchten Mord mehr bekommt, als jemand für Mord, bei ähnlichen Tatumständen, oder?
 
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