
Berlin (dpa/tmn) - Wer seinen Mobilfunkvertrag kündigt, muss danach nicht noch einmal beim Anbieter anrufen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Trotzdem verunsicherten manche Telekommunikationsunternehmen ihre scheidenden Kunden mit Rückrufbitten. Solche Aufforderungen und Gespräche seien
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