Eigentlich ist es einfach. Der § 130 StGB
<link> gibt die strafrechtliche Verfolgung dieser Fahnenverbrennungen durchaus her. Da braucht man das Versammlungsrecht gar nicht zu bemühen, denn in seiner geltenden Version ermöglicht es auch jetzt schon das Verbot von Versammlungen - insbesondere auf der Straße -, wenn dabei Straftaten zu erwarten sind.