@4
: Weil er sonst nach norwegischem Recht nur 15 Jahre als Höchststrafe bekommen hätte und wäre nach Absitzen der Zeit ein freier Mensch, der wieder töten kann. Mit der Unzurechnungsfähigkeit kann er lebenslang (bis Tod) in einer psychatrische Klinik verbleiben und kann die Gesllschaft nicht mehr gefährden (wenn er nicht ausbricht). So umgeht man das norwegische Strafgesetz und eine lächerliche Verurteilung im Verhältnis zur Tat! Die Bühne erhält er als Rechtfertigung der Gutachten (Notwehr usw)
Es ist mir völlig unverständlich, warum das Gericht die Öffentlichkeit zugelassen, und so einem Extremisten/ Rassisten eine Bühne geschaffen hat, auf der er seine abstrusen Theorien zum besten geben kann. Ich bin kein Fachmann, aber ich kann absolut nicht nachvollziehen, wie Breivik es geschafft hat, daß zwei Gutachter dessen Unzurechnungsfähigkeit attestiert haben.
ich bin für die Einführung der Todesstrafe in Norwegen und nach dem Tod von B. wieder für die Abschaffung! In meinen Augen hat ein Mörder wie B. es nicht verdient auch nur einen Tag länger weiterzuleben!!!