
Potsdam (dts) - Brandenburger Beamte müssen sich den privaten Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage als außerdienstliche Nebentätigkeit von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen. Das geht aus einem fünfseitigen Schreiben des Potsdamer Innenministeriums hervor, das derzeit sämtlichen rund 21.000 ...