Potsdam (dts) - Brandenburger Beamte müssen sich den privaten Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage als außerdienstliche Nebentätigkeit von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen. Das geht aus einem fünfseitigen Schreiben des Potsdamer Innenministeriums hervor, das derzeit sämtlichen rund 21.000 ...

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