Berlin (dts) - Ein Urteil des Bundesfinanzhofs könnte dazu führen, dass Außer-Haus-Lieferdienste für etliche Gerichte künftig nicht mehr sieben, sondern 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen müssten, fürchtet die Branche. Das Bundesfinanzministerium muss jetzt festlegen, ob zum Beispiel ein außer Haus […] mehr

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.