Frankfurt/Main (dpa) - Im Fall des Böhse-Onkelz-Sängers Kevin Russell, der nach einem schweren Verkehrsunfall Fahrerflucht begangen haben soll, erwarten die Behörden Erkenntnisse von der Untersuchung des Unfall-Fahrzeugs. «Wir haben eine Vielzahl von Spuren festgestellt», sagte Polizeisprecher ...

Kommentare

(4) hspzipper · 05. Januar 2010
das "unerlaubte entfernen" biegt dir jeder 2.klassige anwalt mit nem schock wieder gerade. fakt: wenn er gefahren ist gehört er verknackt - schock hin oder her! fakt: das er gefahren ist sollte zweifelsfrei bewiesen werden. noch heisst es in deutschland "im zweifel für den angeklagten." fakt: egal ob er gefahren ist oder nicht, ob schock oder nicht wenn er eier hat dann steht er dazu das es kacke war und tut was in seiner macht steht um zu helfen!
(3) k293295 · 05. Januar 2010
Er muß doch gar nicht selbst gefahren sein, um sich des "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" schuldig gemacht zu haben. Jeder Unfall-Zeuge, der einfach so abhaut, begeht das. Das Verursachen eines Unfalls ist "nur" ne Ordnungswidrigkeit. Dafür gibt's n paar Punkte in Flensburg und ne Geldbuße. Unerlaubtes Entfernen aber kann Geld- oder Haftstrafe bringen und auch den Führerschein kosten (so man einen hat).
(2) Helene1234 · 05. Januar 2010
Ach Kelle... du mit deinen Vorurteilen :-))Wobei der letzte Satz auch auf den Schreiber zutreffen könnte,oder? Aber egal ob Böhse-Onkelz Mitglied oder Otto Hinzundkunz: hier gehört nach Überführung des Täters eine gehörige Strafe her!Der Täter hat billigend in Kauf genommen,das da Menschen sterben :-(( Und da soll bloß keiner mit "Gründen" kommen,so gute Gründe kann es gar nicht geben,das man Menschen im brennenden Fahrzeug zurück lässt!
(1) Kelle · 05. Januar 2010
Hmm, da müssen sie jetzt mal wieder ne CD rausbringen, um ihre Wunden zu lecken... Alle sind gegen uns... Keiner mag uns außer wir selbst...
 
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