Hamburg (dpa) - Das Gedicht «Schmähkritik» des TV-Satirikers Jan Böhmermann (37) über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt in größeren Teilen verboten. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg. Die verbotenen Passagen beinhalteten schwere Herabsetzungen ...

Kommentare

(13) Muschel · 16. Mai 2018
@10 Mit Verlaub, mir erscheint Sie verstehen Satire nicht. Zur Erklärung. Dem Ganzen ging ein lustiges Lied des politischen Satiremagazins extra3 vom NDR voran, was tatsächlich nicht schlimm war, worauf unser aller Lieblingsdes*** sofort auf 180 war. Dann hat Herr B. uns erklärt, wie man darauf nicht reagieren sollte. Mhm, inzwischen schlägt Herr E. fast versönliche Töne an, warum wohl?
(12) k293295 · 15. Mai 2018
@10: Nicht Böhmi ist vor Gericht gezogen sondern Erdogan!
(11) k293295 · 15. Mai 2018
@4: Ach, bitte! Das, was ich mir täglich von meinem Sohn anhöre, dagegen ist Böhmis Laberei Kleinkram. Wer austeilt, muss auch einstecken können. Seine eigene Mutter hat meinen Sohn schon mal auf offener Straße "Hurensohn" genannt - vor versammelter Freundes-Schar. Ich stand daneben und hab Beifall geklatscht. Und im Gegensatz zu seinen Freunden war mir die Tragweite des Spruchs sofort klar.
(10) Spock-Online · 15. Mai 2018
@9 Dann hat Böhmermann ja sein Ziel erreicht. Was will er denn noch vor Gericht? Er weiß selber, dass der Dreck nicht kann. Er hat es darauf angelegt, dass sich andere daran stoßen. Dann soll er jetzt brav sein, und nicht länger in der Sache rumwühlen. Unsere gerichte sind viel zu beschäftigt, als dass sie sich mit sonem Spinner befassen müssen.
(9) k293295 · 15. Mai 2018
Liebe Leute! Um es mal kurz zu erklären: Böhmermann hat diesem "Gedicht" etwas vorangestellt. "Passen Sie auf, Herr Erdogan, DAS darf man auch in Deutschland NICHT sagen!" Erdogan hat jeden wg. Beleidigung angezeigt, der auch nur im Geringsten wagte, ihn zu kritisieren, und sei es noch so harmlos gewesen. Und da wollte Böhmermann zeigen, dass Erdogan mal froh sein soll, dass SOLCHE Schmähungen in Deutschland VERBOTEN sind. @8: Eine Strafe für Böhmermann gab es nie deswegen. Zu Recht nicht.
(8) Stiltskin · 15. Mai 2018
Es gibt manchen Politiker, den zu kritiseren mir nicht schwer fällt. Und zu diesem Kreis gehört nicht nur Erdogan. Sicher, Satire, politisches Kabarett hat die Aufgabe, den Finger in offene Wunden zu legen, Missstände satirisch überspitzt aufzuzeigen. Aber auch Satire hat irgendwo ihre Grenzen, und die hat Böhmermann nach meiner Ansicht überschritten. Und wenn hiesige Gesetze für bestimmte Dinge Strafen vorsehen, muss auch ein Herr Böhmermann die Konsequenzen seines Tuns in Kauf nehmen.
(7) mceyran · 15. Mai 2018
@6 Naja, als es damals aktuell war, gab es sehr viel Beifall für Böhmermann hier in der Community.
(6) mikarger · 15. Mai 2018
@5: Es geht einzig um Rechte, die JEDER besitzt. - Jedenfalls in UNSEREM Rechtssystem.
(5) mceyran · 15. Mai 2018
Die Kommentare bis hierher überraschen mich gerade sehr ^^.
(4) Grizzlybaer · 15. Mai 2018
@1 Möchte sehen wie du reagieren würdest, wenn dich jemand beschuldigt hätte, "Sex mit Ziegen" zu haben. Ich glaube nicht, dass du das als Satire verstehen würdest.
(3) Triple-A · 15. Mai 2018
Eine Schande, dass sich die überfluteten, deutschen Gerichte mit solch einem Mist befassen müssen. TV-Verbot auf Lebenszeit (zumindest nicht zu Lasten der Gebührenzahler) oder 3 Monate türkisches Gefängnis wäre mein Richterspruch - und Akte geschlossen.
(2) Spock-Online · 15. Mai 2018
Kunstfreiheit heißt eben nicht, dass man jemanden aufs Tiefste beleidigen darf.
(1) k293295 · 15. Mai 2018
Traurig, dass deutsche Richter nicht kapieren, worum es Böhmermann mit diesem Gedicht ging.
 
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