@
3 Du kannst ja machen, was du willst. Ich bin nicht dein Papa. Es war ein gutgemeinter Rat. Ich denke, vielen wissen scheinbar gar nicht, dass unter Umständen eine Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne besteht. Selbstverständlich kann man auch Verluste feststellen lassen. Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde dieser gierige Raffstaat von mir ebenfalls nur einen Bruchteil dessen bekommen, was ich jetzt abdrücken muss. Leider kann ich es mir nicht aussuchen.