Berlin (dts) - In Deutschland sind bislang zwölf Strafverfahren gegen Deutsche geführt worden, die an Kämpfen in der Ost-Ukraine teilgenommen haben. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. ...

Kommentare

(5) thrasea · 04. Dezember 2019
@1 Komisch, wenn es um Kämpfer in Syrien geht, wird diese Frage nicht gestellt. Zwei Rückkehrer aus der Ukraine wurden bereits verurteilt wegen "schwerer staatsgefährdender Straftaten". <link> Ansonsten wird die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage sicher weitere Informationen geben, bisher ist sie auf bundestag.de aber noch nicht veröffentlicht.
(4) tibi38 · 04. Dezember 2019
Es ist sonderbar, das diese Frage keiner beantworten kann
(3) Spock-Online · 04. Dezember 2019
In den Niederlanden ist Söldnerei eine Straftat. Da werden Rückkehrer verhaftet und berechtet.
(2) lone_wolf · 04. Dezember 2019
Wenn die dort gekämpft haben, dann können sie auch gleich ganz dort bleiben.
(1) tibi38 · 04. Dezember 2019
kann mir mal einer erklären, welcher Tatbestand vorliegt?
 
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