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1 Komisch, wenn es um Kämpfer in Syrien geht, wird diese Frage nicht gestellt. Zwei Rückkehrer aus der Ukraine wurden bereits verurteilt wegen "schwerer staatsgefährdender Straftaten".
<link> Ansonsten wird die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage sicher weitere Informationen geben, bisher ist sie auf bundestag.de aber noch nicht veröffentlicht.