(pressebox) Karlsruhe, 30.06.2016 - Die BILD-Zeitung hatte in ihrer Online-Ausgabe kürzlich in einem als "Pranger" betitelten Artikel die Profilbilder von Facebook-Nutzern mit vollem Namen abgebildet, die dort Hasskommentare mit fremdenfeindlichem Inhalt gepostet haben. Ist das rechtlich zulässig? ...