Berlin (dts) - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Montag im CDU-Vorstand davor gewarnt, Beschneidungen in Deutschland zu verbieten. Das berichtet die "Bild-Zeitung" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Teilnehmer der Gremiensitzung. "Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ...

Kommentare

(18) Perlini · 16. Juli 2012
@4 Was soll sein? Da gibt es zwei Grundrechte, die sich überschneiden. Und nun hat EIN Gericht das eine höher bewertet. @10 Es ist bei allen med. Eingriffen Körperverletzung. Nur durch die Einwilligung bleibt es straffrei. @16 Kompromiss - ein Wort, was bei dieser Debatte leider nicht vorkommt. @12 Es gibt keine Gesetzesgrundlage! @8 Ein Land, in dem industriell Lebewesen in Massenproduktionen hergestellt werden, um Fleisch zu haben, sollte sich nicht über Schächten beklagen.
(17) Lady_Clarissa · 16. Juli 2012
@16 erkläre mir bitte was Religion mit Körperverletzung und Fremdbestimmung zu tun hat. Ach ja ich komme aus einem jüdischen Haushalt und bei uns wurde kein Junge beschnitten, einer hat sich mit 18 dazu entschlossen.
(16) TILK · 16. Juli 2012
Beschneidung ist NICHT übermäßig grausam oder unverantwortlich. Außerdem kann es auch nicht sein, dass eine Jahrzehntelang praktizierte Tradition ganz plötzlich verboten wird. - Als Kompromiss bin ich dafür Beschneidung zu reglementieren, so dass die Religionsgemeinschaften SELBST Auflagen an Beschneidende festlegen und Beschneidungen nicht in Hinterzimmern passieren. Ein Verbot ist in der heutigen Zeit noch übertrieben. @1@9@15: Das Gericht hat mWn um Klärung gebeten.@2@3@7@8: Dummer Kommentar!
(15) Erick · 16. Juli 2012
@13 bei den letzten Entscheidungen im Bundestag, hatte sie keine Kanzlermehrheit gehabt. Ich bezweifel, daß sie da die Macht hätte um die Gesetzesgrundlage für eine Beschneidung minderjähriger zu ändern. Die Macht hat die Mehrheit des Bundestages. Sie hat erstmal das Urteil zu respektieren. Gerade sie als Kanzlerin hat deutsche Gerichte zu achten und zu respektieren. Sie hat da eine Vorbildfunktion. Wenn es ihr nicht passt, soll sie doch in nächster Instanz klagen.
(14) Redigel · 16. Juli 2012
@5: Würde es NUR um Muslime gehen, wäre die CDU sicherlich anderer Meinung, just my 50 cents ;-)
(13) Redigel · 16. Juli 2012
@12: Und genau das meine ich: Sie muss es nicht akzeptieren oder respektieren, denn Sie hat die Macht es ändern zu lassen mit ihrer Gefolgschaft. Ganz nebenbei genießt Sie sogar Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung, theoretisch könnte Sie es sogar brechen. Der Otto-Normal-Hannes muss es akzeptieren und respektieren.
(12) Erick · 16. Juli 2012
@11 solange es auf der Gesetzesgrundlage nicht erlaubt ist, muß das auch Frau Merkel akzeptieren und respektieren, nichts anderes habe ich geschrieben und dann gelten die Gesetze auch für Frau Merkel. Die Gesetzesgrundlage zu ändern ist auch für Frau Merkel nicht einfach zu erledigen. Das das Körberverletzung ist, sehen sicher auch Mitglieder anderer Parteien so.
(11) Redigel · 16. Juli 2012
@1: Ein Gericht spricht das Recht aus, ist aber an Gesetz und Recht gebunden = Judikative, Bundestag/rat das Gesetze beschließt und zum Beispiel damit Minderheiten Rechte einräumt = Legislative. Merkel und die Regierung stehen nicht über dem Gesetz, sie können es aber formulieren... Hab ich in der 5. Klasse damals gelernt ^^ @9+8: Im GG ist die Religion mit ihren Riten geschützt, als auch die körperliche Unversehrtheit. Das müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden, was schwerer wiegt.
(10) Erick · 16. Juli 2012
@4 ich denke nicht, daß das Bundesverfassungsgericht in dem Fall anders entscheiden wird. Es ist und bleibt bei Minderjährigen Körberverletzung.
(9) Lady_Clarissa · 16. Juli 2012
Ach so Komikernation, nur weil wie Kinder vor Schmerzen, Gesundheitsgefährdung und anderen Gefahren schützen und dem eigenem Grundgesetz folgen? Danke Fr. Merkel das sie so schnell zeigen was ihre Haltung zu den Grundwerten der BRD ist. Gerade sie als oberste Führungskraft dieses Landes sollten sich stark machen für das GG. wussten Sie das sie kein Piercing oder ein Tattoo unter 14 bekommen dürfen! Und das ist wohl die "kleinere" Körperverletzung und da sind wir so hinterher.
(8) k416392 · 16. Juli 2012
Wir passen unsere Gesetze an abstruse Religionen an, genauso wie wir das Schächten schon erlauben, weil die Moslems es wollen. Demnächst müssen deutsche Frauen auch Burka tragen, weil die Moslems es wollen! Deutschland sollte endlich erwachsen werden, so wie andere Länder. Dort wird z.B. die Burka einfach verboten. Keine Diskussion!
(7) TurboEdition · 16. Juli 2012
Jetzt soll das Beschneidungsverbot sogar existenzbedrohlich sein: <link> ! Wow! Wenn ich am Wochenende mein Bierchen nicht bekomme, ist das für mich auch existentiell bedrohlich!
(6) Wannabe · 16. Juli 2012
@4 Und was ist mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland? @5 Die machen doch eh was die wollen, ob es nun ein Gesetz gibt oder nicht.
(5) mceyran · 16. Juli 2012
Schön dass es nur um Juden geht und nicht um Muslime. Vielen Dank.
(4) Perlini · 16. Juli 2012
@1 Genau das ist es doch: EIN Gericht hat so entschieden. Jedes andere Gericht kann denn Sachverhalt anders beurteilen. Denn es gibt kein Gesetz, dass Beschneidung von Kleinkindern verbietet. Ein entsprechendes Gesetz muss die Politik erst erlassen. Und egal ob es diese zulässt oder verbietet, wird darüber endgültig das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.
(3) Lord_Neumi · 16. Juli 2012
@1 Ich denke, da kommt wieder die braune Vergangenheit durch. Merkel will wohl verhindern, dass ausgerechnet Deutschland als erstes Land dieses Ritual der jüdischen Bevölkerung als Rechtswiedrig einstuft und damit verbietet. Die Frage, die ich mir dabei stelle ist, wann sich der ZdJ einschaltet und wieder irgendwelchen Stuss ablässt. Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Beschneidung stattfinden sollte, wenn derjenige die Volljährigkeit erreicht und damit einverstanden ist.
(2) Indianerle · 16. Juli 2012
Vielleicht sollte man Merkel auch gegen ihren Willen beschneiden. Gleiches Recht für alle.
(1) Erick · 16. Juli 2012
Wenn ein deutsches Gericht aufgrund der deutschen Rechtslage eine Beschneidung als Körberverletzung einstuft, dann muß gerade eine deutsche Kanzlerin dieses Urteil akzeptieren und respektieren. Sie steht nicht über dem Gesetz.
 
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