Berlin (dts) - Bund und Länder wollen laut eines Medienberichts über das in vielen Regionen gültige Beherbergungsverbot erst am 8. November entscheiden. Den Ländern stehe es bis dahin frei, die Verordnung abzuschaffen, berichtet die "Bild" auf ihrer Internetseite. Mehrere Länder könnten dies sofort […] mehr

Kommentare

6AS115. Oktober 2020
@5 Hihi. Da hättest Du das Grundgesetz mal einen Artikel früher aufschlagen sollen.
5k29329514. Oktober 2020
@4 : <<Und nicht vergessen: die Länder sind die Träger der Staatsgewalt, nicht der Bund.>> - HOW, PLEASE??? <link> Geh' doch bitte nochmal zu deiner Verwaltungsfachhochschule und lass' dir dein Lehrgeld zurückgeben.
4AS114. Oktober 2020
@3 Ich halte auch nichts von innerdeutschen Einreise- und Beherbergungsverboten, weil sie weder hinreichend noch zweckmässig noch verhältnismäßig sind, um die Coronapandemie einzudämmen. Allerdings irrst Du, was Deine rechtliche Grundlage anbelangt. Falls es Maßnahmen geben könnte, die eben die obigen Kriterien erfüllen, wären die durch Artikel 11 Abs2 GG sehr wohl gerechtfertigt. Und nicht vergessen: die Länder sind die Träger der Staatsgewalt, nicht der Bund.
3k29329514. Oktober 2020
Wann kapieren unsere Provinzfürsten endllich, dass sie eine Ebene unter dem Grundgesetz mit seinem Artikel 11 <link> stehen? Kein einziger Punkt des Absatzes 2 rechtfertigt diese dumme Kleinstaaterei, die nur der Verlängerung der eigenen Lebensberechtigungskarte von allen 16 dieser Provinzfürsten dienen soll. Die deutsche Einheit in den Grenzen von 1937 ist schon bekloppt, aber noch bekloppter in den Grenzen von 1492.
2k43259314. Oktober 2020
Schon jetzt herrschen in dieser Frage in der Bevölkerung große Unsicherheit und wachsender Unmut, da wäre eine schnelle Einigung Pflicht gewesen. Dies ständige diplomatische Vertagen wichtiger Entscheidung kann man ja vllt auf EU-Ebene immer wieder durchziehen, aber hier wirkt es sich direkt negativ auf die Bevölkerung aus und wird die Akzeptanz von Einschränkungen noch deutlich weiter absenken.
1AS114. Oktober 2020
Sie sollten es schnell tun - bevor wieder Blamagen vor den Verwaltungsgerichten drohen.