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Ich halte auch nichts von innerdeutschen Einreise- und Beherbergungsverboten, weil sie weder hinreichend noch zweckmässig noch verhältnismäßig sind, um die Coronapandemie einzudämmen. Allerdings irrst Du, was Deine rechtliche Grundlage anbelangt. Falls es Maßnahmen geben könnte, die eben die obigen Kriterien erfüllen, wären die durch Artikel 11 Abs2 GG sehr wohl gerechtfertigt. Und nicht vergessen: die Länder sind die Träger der Staatsgewalt, nicht der Bund.