
Berlin, 02.12.2025 (lifePR) - Seit dem Wegfall der Übergangsfrist zum 2. Dezember 2025 dürfen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich keine therapeutischen Wundprodukte mehr erstatten – das betrifft unter anderem Spezialverbände mit spezielle Wundauflagen oder Hydrogele. Damit stehen Praxen sowie ...