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: Ich denke das war ein Fehler des Amtsgerichts Bielefeld. Wenn die Anfangen Bußgeldbescheide zusammen zu fassen ist das m.E. nicht richtig, und siehe da: BGH sagt auch so geht es nicht. Also 1 x Bußgeld, Einspruch+ Verhandlung und verurteilt zu 1 Monat und raus. danach 2. Bußgeldbescheid, Einspruch, Verhandlung und dann "verurteilter Wiederholungstäter" = 3 Monate Fahrverbot! Aber da hat sich ein Richter das zu einfach machen wollen... und wo ist die Grenze für 2 x zu schnell Monat/jahr?