Karlsruhe (dpa) - Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das stellt der Bundesgerichtshof in einem Beschluss klar. Der Mann war auf der Autobahn bei erlaubten 100 Stundenkilometern binnen zwei Monaten einmal mit mehr als 160 […] mehr

Kommentare

3k195125. Februar 2016
@1 , @2 : Ich denke das war ein Fehler des Amtsgerichts Bielefeld. Wenn die Anfangen Bußgeldbescheide zusammen zu fassen ist das m.E. nicht richtig, und siehe da: BGH sagt auch so geht es nicht. Also 1 x Bußgeld, Einspruch+ Verhandlung und verurteilt zu 1 Monat und raus. danach 2. Bußgeldbescheid, Einspruch, Verhandlung und dann "verurteilter Wiederholungstäter" = 3 Monate Fahrverbot! Aber da hat sich ein Richter das zu einfach machen wollen... und wo ist die Grenze für 2 x zu schnell Monat/jahr?
2Wesie25. Februar 2016
@1 : Ja, deutsche Urteile sind eben öfter auch mal völliger Schwachsinn! Nach der Logik der Richter musst du einfach möglichst schnell hintereinander möglichst doll zu schnell fahren. Dann kommst du am Ende im Verhältnis gesehen, am "besten" weg was die Strafe betrifft... Ich sehe es auch so, dass er eher eine noch höhere Strafe verdient hätte... aber das ist wiedermal typisch!
1k1572825. Februar 2016
Hä? Wie kann man so ein Urteil fällen? Wenn ich binnen zwei Monaten zwei Mal so massiv zu schnell fahre, verliere ich 2 x den Führerschein, das ist doch normal? Beim zweiten Mal sollte m.E. die Strafe auch höher ausfallen: Wenn ich binnen eines Jahres zwei Mal mit 26 oder mehr km/h zu schnell geblitzt werde, verliere ich auch den Führerschein für einen Monat, obwohl jede Strafe für sich das nicht vorsieht.