Karlsruhe (dpa) - Falschparker auf privat betriebenen Parkplätzen müssen sich künftig besser in Acht nehmen. Kassieren sie ein Knöllchen, wird es schwierig, sich vor dem Zahlen zu drücken. Pauschal zu behaupten, man habe sein Auto nicht selbst abgestellt, reicht dafür nicht mehr. Das folgt aus ...

Kommentare

(41) Han.Scha · 26. Dezember 2019
@39: Vieles Große besteht aus einer Menge Kleinigkeiten. Und so schnell geht nichts vor die Hunde. Bleib ruhig und genieße dein (relativ zum Bestehen der Erde) kurzes Leben (natürlich verantwortungsvoll).
(40) Han.Scha · 26. Dezember 2019
@38: §1 StVO: (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Mit einem Moped darf kein Autoparkplatz beschlagnahmt werden. Mit einem Motorrad, je nach Größe, ist das schon vorstellbar.
(39) k502897 · 26. Dezember 2019
Die Welt da draussen geht vor die Hunde und wir machen uns Gedanken um so einen Mist!
(38) naturschonen · 18. Dezember 2019
@36 für mich ist es kein wirklicher Unterschied im Prozedere, ob es ein Moped oder Motorrad ist, beide haben ein Kennzeichen und sind damit angemeldete Fahrzeuge.. sicher wäre Selbsthilfe effektiv, aber es geht ums Prinzip, daher auch Kassel als übergeordnete Behörde, die dem Mainzer Klüngel ein wenig die Flügel stutzt
(37) Han.Scha · 18. Dezember 2019
@34: Die Kassler, Kasselaner, Kasseläner oder andere Einwohner Kassels habe ich stets als verständige, ansprechbare und überwiegend vernünftige Mitmenschen angetroffen. Nicht vergessen werde ich das gemeinsame Bier mit Herrn OBB L, obwohl ich die Treppe vermisse.(Gehört das noch zum Thema?)
(36) Han.Scha · 18. Dezember 2019
@34: Kennst du den Unterschied zwischen Moped und Motorrad? Meine Kommentare beziehen sich auf Mopeds. Und das erforderliche Prozedere wird ja in @35 ausführlich dargestellt. Nach wie vor halte ich Selbsthilfe hier für angebracht und für effizient, vielleicht noch zu unterstützen mit einem Gespräch zwischen den Beteiligten.
(35) naturschonen · 18. Dezember 2019
@34 sämtliche Nachbarn dokumentieren das "Spiel", tagsüber stehen die Mopeds längs der Fahrbahn und abends stehen sie zwischen den Autos quer oder sogar auf dem Fussweg, sie dienen also der Reservierung des eigenen Parkplatzes, schauen wir mal, wie Kassel das sieht...
(34) Chris1986 · 18. Dezember 2019
@31 Dir ist schon klar, dass ein korrekt angemeldetes Fahrzeug (Und ein Motorrad mit Kennzeichen ist das normal) ebenso im öffentlichen Raum geparkt werden darf wie jeder Pkw? Es gibt meines Wissens nach auch keine Vorschrift dafür, dass ein Motorrad besonders eng irgendwo abgestellt werden muss, man muss ja schließlich noch drauf kommen und damit wegfahren können. Es gibt übrigens auch keine Möglichkeit Menschen zu zwingen ihre Garage oder ihren eigenen Stellplatz anstelle der Straße zu nutzen
(33) naturschonen · 18. Dezember 2019
@32 das hat nichts mit mündig zu tun, das ist übergriffig - beiderseits - da braucht es doch einer rechtlichen Klärung..einen Stuhl kann man wegstellen, aber wehe, wenn am Moped was kaputt ist...es ist einfach Krieg auf den Straßen wegen der Parkplätze und selbst Polizisten meinen, sie haben Sonderrechte
(32) Han.Scha · 18. Dezember 2019
@31: Natürlich fasst ein mündiger Mensch ein Moped an und stellt es ordnungsgemäß so ab, dass der benötigte Parkplatz frei wird. Wie das im einzelnen geht, machen doch nach deiner Schilderung die Polizisten jeden Abend vor. Da brauche ich keine Anzeige. Der absurde Gelbe Sack sollte die Situation nur verdeutlichen.
(31) naturschonen · 18. Dezember 2019
@30 gerade bei diesem Beruf ist man geschult und dürfte wissen, dass es verboten ist, einen Parkplatz zu reservieren - ob mit Stuhl oder Person oder Moped - niemand fasst ein fremdes Fahrzeug an, um sich Platz zu verschaffen, aber es laufen Anzeigen - ein gelber Sack ist schon ein ziemlicher Unterschied zum Fahrzeug...was du am geschilderten Amtsmissbrauch nicht verstehst, weiß ich nicht, aber die Halterhaftung verlangt, dass man als Halter vorher zum Fahrer gefragt wird, nachweislich
(30) Han.Scha · 18. Dezember 2019
@26: Es fällt mir schwer, eine Relevanz zwischen dem Beruf der Mopedumsteller und deren Verhalten zu finden. Wenn das Umstellen der Mopeds so einfach ist, warum tun das die anderen Parkplatzsucher nicht? Ein z.B. verwehter gelber Sack wird doch auch vom benötigten Parkplatz geräumt. Aus @27 kann ich keinen Sinn herausfinden. Fehlen hier Worte?
(29) naturschonen · 18. Dezember 2019
@28 damit die Kunden Platz zum Einkaufen haben und sie bekommen Geld von den Parkfirmen, aber eher eine Art Miete, die vertraglich geregelt wird, verbunden mit Rechten und Pflichten für die Parkwächter, weil die Läden wollen natürlich keine Kunden vertreiben
(28) frank61860 · 18. Dezember 2019
@23) Die Geschäfte wollen also das Geld nicht haben? Warum geben dann die Supermärkte diesen Parkfirmen das Recht, auf Ihren Parkplätzen zu kontrollieren? Sicher nicht kostenlos...
(27) naturschonen · 18. Dezember 2019
Wer sich wehrt bekommt Post vom Amt - oder auch nicht, weil die verloren geht - dann kommt viel zu spät eine Halterhaftung, wogegen man sich natürlich wehren kann. Die Gefahr der Pflicht zum Fahrtenbuch kann allerdings trotzdem passieren...!
(26) naturschonen · 18. Dezember 2019
@22 wo bitte gibt es denn eine Pflicht, eine Parkuhr mitzuführen? Noch dazu auf privatem Gelände? Hier ist ja auch nicht bestritten worden, dass das Auto da zu lange geparkt hat, daher ist der Fakt eindeutig, bei mal kurz einkaufen ist das anders, davon ist das Urteil auch nicht betroffen, dann sehe ich das auch wie @25, bei uns gibt es z.B. Polizisten, die vor ihrem privaten Haus tags zwei Mopeds so stellen, dass keiner mehr Platz zum parken hat, abends dreht man die dann und parkt selbst
(25) Muschel · 18. Dezember 2019
Da hilft es tatsächlich nur auf Geschäfte mit Parkplätzen auszuweichen, die dieses Raubrittertum nicht mitmachen. Durch das Urteil bekommen solche Halssabschneiderfirmen Rechte, die normalerwiese nur Kommunen zustehen. Ich finde es skandalös.@24 Ich rede nicht über zu langes parken, sondern dass jeder Depp, der den Hinweis übersieht dran ist und die allermeisten Käufer bestimmt keine Stunden in einem dieser Läden verbringen.
(24) Han.Scha · 18. Dezember 2019
@22: Wie heißt es doch so schön: Am Anfang war das Wort,... oder: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Geb... Und Parkscheibe vergessen, ist eine fast dämliche Ausrede für zu langes Parken, wenn ohne oder mit leerem Einkaufswagen zum Auto gelaufen wird.
(23) naturschonen · 18. Dezember 2019
@17 es sind ja nicht die Geschäfte, die das Geld haben wollen, sondern diese privaten/gewerblichen Parkwächter und die verzichten nicht, sie bestehen auf die Parkuhr, allerdings zu Unrecht. In dem Urteil hier ist klar, dass die Parkzeit überschritten wurde, beim Einkaufen muss das auch ohne Parkuhr der Parkwächter nachweisen, er muss also ein Fahrzeug aufschreiben ohne Uhr und dann nach Ablauf der Höchstparkzeit nochmal an gleicher Stelle antreffen-so lautet der Auftrag.
(22) Marc · 18. Dezember 2019
@18 so ganz verstanden hast Du das wohl nicht. Der LIDL zB hat die Parkraumüberwachung an eine externe Firma abgegeben...da kann dann der Marktleiter NICHTS machen.
(21) Han.Scha · 18. Dezember 2019
Ich begrüße dies Urteil.
(20) k63932 · 18. Dezember 2019
@18: Die sind mittlerweile häufig verpachtet... Eigentlich gehört mit dieser Unsitte eh aufgeräumt - oder dass man sich zumindest außerhalb der Öffnungszeiten kostenlos hinstellen darf. Wer zu Beginn der Öffnungszeit noch da steht wird halt abgeschleppt.
(19) Chris1986 · 18. Dezember 2019
@12 Dadurch, dass hier ein Grundsatzurteil getroffen wurde, werden sich in Zukunft wesentlich weniger Gerichte mit dem Thema befassen müssen. Langfristig kann das also eine Entlastung von Justiz und eben auch den Rechtschutzversicherungen sein.
(18) Han.Scha · 18. Dezember 2019
@17. Da die Geschäfte ja im Gegensatz zu unseren Kommunen auf ihre Kunden angewiesen sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Geschäftsführer beim Vergessen der Scheibe und aktuellem Einkaufsbeleg (Grüße an Herrn Altmaier) auf Kulanz verzichtet.
(17) Marc · 18. Dezember 2019
@16 Naja, oft denkt man beim Einkaufen zB nicht an die Scheibe... kommt man offensichtlich aus dem Laden zurück und ist der private Kontrolleur gerade am Aufschreiben, ist es ihm egal und man soll trotzdem zahlen...klar, denn gibt ja Geld oder Provision. Also sooo kundenfreundlich ist es nicht.
(16) Han.Scha · 18. Dezember 2019
@15: Du liegst falsch. Gerade für die echten Kunden sollen Parkplätze zur Verfügung stehen und ein Blockieren durch Schmarotzer soll verhindert werden.
(15) Muschel · 18. Dezember 2019
Ganz eindeutige Abzocke vom Feinsten. Geschäfte, die Kunden wollen, je mehr desto besser bauftragen diese Abzockfirmen. Es gibt im Moment noch genug andere Geschäfte ohne diese Masche.
(14) Todt · 18. Dezember 2019
Na da bin ich mal gespannt ;)
(13) brooke · 18. Dezember 2019
Bin mal gespannt, immerhin handelt es sich hier um ein Grundsatzurteil.
(12) Han.Scha · 18. Dezember 2019
Kostensteigerungen werden auch bei Rechtsschutzversicherungen dürch höhere Prämien für alle Versicherten ausgeglichen.
(11) Emelyberti · 18. Dezember 2019
@10 Ich bin mir aber nicht sicher,ob Rechtschutzvers.alles abwinken.Für solche "Bagatellen"fühlen die sich oft garnicht zuständig und bei dem heutigen herumgeeire der Versicherungen machen die im Kleingedruckten irgendwas ausfindig,was man selbst eben nicht liest.
(10) Pontius · 18. Dezember 2019
@8 Das Zauberwort wird wohl Rechtschutzversicherung lauten. @7 Der wieder zusätzliche Kosten bedeutet. Also erhöhen sich die Strafen fürs Falschparken, was das Abkassieren-Argument leider verstärkt.
(9) Han.Scha · 18. Dezember 2019
Wer Mist baut und erwischt wird, soll auch dafür gerade stehen. Ein Unding, dafür Gerichte zu beschäftigen.
(8) Emelyberti · 18. Dezember 2019
Jedenfalls sind die Gerichtskosten ungleich höher als der Streitwert,manche Zeitgenossen sehen ihren Sinn darin anderen die Zeit zu stehlen.Diese Dame hat für mich nicht mehr alle Tassen im Schrank.
(7) Alle1908 · 18. Dezember 2019
@6 Dann eben einer der Parkplatz-Wächter Beauftragten, diese Privatfirmen die das im Auftrag machen.. Unser Neuer Aldi hatte Sensoren auf jedem Stellplatz die wohl feststellen sollten/konnten wie lange da ein Fahrzeug steht. Sind aber wieder abgebaut worden. @3 Als ex-Firmenwagenfahrer kann ich bestätigen das die Polizei vom Ordnungamt mit dem Blitzerfoto in die Firma geschickt wurde und die Empfangsekretärin gefragt wurde ob sie den Fahrer kenne.Da der Chef sagte sie soll nicht gabs Fahrtenbuch
(6) Pontius · 18. Dezember 2019
@2 Der Filialleiter wird sicher auch besseres zu tun haben. Was passiert dann, wenn wie im vorliegenden Fall nicht gezahlt wird? Kann der Säumige dann den Parkkrallenbesitzer verklagen, weil er das Auto stillgelegt hat? Würde mich nicht wundern, da das Auto ja nicht sein Eigentum ist. @5 So kenn ich es vom geblitzt werden. Wenn der Halter den Fahrer nicht preisgeben will.
(5) NiciW · 18. Dezember 2019
@3: "Wenn der Halter nicht bereit ist den Fahrer zu melden muss der Halter bezahlen" - ist meiner Meinung nach nicht so geregelt (bis auf einige Ausnahmen). Wenn der Halter keine Angaben zum tatsächlichen Fahrer macht, muss er nicht zahlen. Er kann dann aber zur Führung eines Fahrtenbuchs verdonnert werden. Kann das jemand bestätigen? Ob so etwas in Ordnung ist? In meinen Augen nicht. Wer Fehler macht soll dazu stehen, daraus lernen und die entsprechenden Strafen übernehmen!
(4) hardcorebiber · 18. Dezember 2019
Schon toll mit welchem Irrsinn und Unsinn sich unsere Gerichte beschäftigen müssen, weil sich einige wenige für priveligierter halten.
(3) schoko · 18. Dezember 2019
kein Respekt mehr vor fremden Eigentum. Ich kann das Gerichtsurteil auch nicht verstehen. Bei einem offiziellen Bußgeld ist es auch egal wer der Fahrer war. Wenn der Halter nicht bereit ist den Fahrer zu melden muss der Halter bezahlen
(2) Alle1908 · 18. Dezember 2019
@1 Und da geht es nur um "parken"! Wenn die wie es hier in Hamburg auch öfter vorkommt abgeschleppt werden weil sie eben den haben Tag auf einem Supermarkt-Parkplatz stehen wird es richtig teuer! Ich würde zu Parkkrallen übergehen, dann kommt eben der Filialleiter raus und kassiert und die zahlen und können wegfahren oder er stellt den Namen des Verursachers fest und kann die Kosten geltend machen. Daas Anschlagschild ist dann nur zu ändern!
(1) Pontius · 18. Dezember 2019
Die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten werden den Streitwert deutlich übersteigen.
 
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