Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (AZ.: IZR 185/12) Werbung mit Selbstverständlichkeiten verboten, selbst wenn diese nicht besonders hervorgehoben sind. Im vorliegenden Fall hatte ein Online-Händler, der Drucker- und PC-Zubehör verkauft, für seinen Service unter anderem auch mit ...