Karlsruhe (dpa) - Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de zur Durchsetzung von Mieterrechten sind nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zulässig. Die im verhandelten Fall zwischen Mieter und Wenigermiete.de vereinbarte Abtretung ist wirksam, entschied der VIII. ...

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