Karlsruhe (dpa) - Wer muss nach einem Verkehrsunfall für die Gutachterkosten aufkommen, wenn beide Beteiligten eine Mitschuld trifft? Über diese Frage wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute verhandeln. Grundsätzlich muss der Unfallverursacher auch die Kosten für einen Gutachter übernehmen. ...

Kommentare

(1) k259525 · 07. Februar 2012
Jeder nach schadensursache! der eine hat 30% schuld der andere 70% schuld. also 30 zu 70. wo ist da ein problem!die sorgen möchte ich mal haben!wenn eine kommision gebildet wird um das problem zu lösen über jahre bin ich gern bereit da mitzumachen bei vollen lohnausgleich natürlich!!!!
 
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