(pressebox) Mannheim, 31.07.2014 - Der BGH hatte ein Urteil in Bezug auf ein sogenanntes Mischmietverhältnis zu fällen. Ein Mischmietverhältnis bedeutet, dass gemietete Räume zum einen zum Wohnen und zum anderen zwecks freiberuflicher Nutzung verwendet werden... Zum Lesen des Artikels bitte ...