Karlsruhe (dpa) - Wer auf seiner Internetseite auch fremde Inhalte veröffentlicht, muss unter bestimmten Umständen Schadenersatz zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mit dem Urteil betonte Karlsruhe die Verantwortung von Betreibern, bei fremden Inhalten genau zu prüfen, ob und in ...

Kommentare

(4) noart · 13. November 2009
Man kauft eine Dose Erbenseintopf von E***o, kauft zusätzlich zwei Wiener Würstchen, schneidet die klein und gibt beides in einen großen Topf. Tipp: Die Dose vorher öffen und nur den Inhalt verwenden. Dann erwärmt man das ganze langsam auf Stufe 1 auf dem E-Herd. In der Zeit kann man den Tisch decken. Tiefe Teller ausleihen und ein Stück Brot abschneiden. Tipp: Gourmets bevorzugen Brötchen. Dann kann dem feierlichen Abendmahl nichts mehr entgegen stehen. Für Ambiente sorgt eine Kerze.
(3) Perlini · 13. November 2009
@1 Ähm, genau das hat man eben nicht gemacht. Die haben die Fotos nicht selbst gemacht, sondern geklaut. Stellt sich mir nur die Frage, wie man als Betreiber einer Community überprüfen soll...
(2) MarioMUC · 13. November 2009
@scoopy und das ist der Knackpunkt... da hat man die Bilder nicht selber gemacht, sondern von der anderen Internetseite "geklaut" ohne deren Einwilligung zur Nutzung
(1) scoopy · 13. November 2009
Seit wann ist das Nachkochen der Rezepte sowie das Veröffentlichen von Rezepten mit Fotos verboten? Wenn ich ein Rezept nachkoche, kann ich doch auch ein Bild hinzufügen (vorausgesetzt, ich habe es selber gemacht).
 
Suchbegriff