
München, 10.11.2025 (lifePR) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. August 2025 entschieden, dass vermietende Wohnungseigentümer bei einem Sturz ihres Mieters aufgrund von Eisglätte auf einem zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Weg grundsätzlich haften, selbst wenn die ...