Karlsruhe (dpa) - Schlechte Nachrichten für Gaskunden, die überteuerte Rechnungen brav bezahlt haben: Ohne Widerspruch innerhalb von drei Jahren gibt es kein Geld zurück. Dies entschied der Bundesgerichtshof und sorgte damit für eine Klarstellung. Viele Gasversorger hatten jahrzehntelang eine ...

Kommentare

(2) Stiltskin · 14. März 2012
Man kann es auch anders sehen: nämlich als ein Verbraucherfeindliches Urteil. Zumindest fragwürdige Praktiken der Energieversorger wurden nachträglich für Recht erklärt. Endverbraucher haben über Jahre hinweg zu viel für Gas bezahlt. Und nun werden sie quasi gezwungen, noch mögliche Rückzahlungen einzufordern. Vielen fehlt aber Mut und Ausdauer, sich mit den Energieversorgern anzulegen, bzw. viele werden von dieser Möglichkeit keine Kenntnis erhalten. Denen wird das allerdings recht sein.
(1) k416392 · 14. März 2012
Das Urteil konnte nur so ausfallen, sonst hätte es den Konzernen eine Milliardensumme gekostet.
 
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