Karlsruhe (dpa) - Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Gewinn erzielen. Der achte Zivilsenat stärkt mit der Entscheidung den Mieterschutz und schiebt einer gängigen Praxis gerade in angespannten Wohnungsmärkten einen Riegel vor.  Menschen […] mehr

Kommentare

3jub-jub28. Januar um 18:38
@2 : Steht aber so im Artikel.
2Pomponius28. Januar um 15:42
@1 : Thema verfehlt! Hier geht es um Untermiete.
1jub-jub28. Januar um 15:35
"Der Vorschlag aus dem Haus von Stefanie Hubig (SPD) sieht für die Berechnung eines Möblierungszuschlags zum Beispiel vor, dass Vermieter für vollmöblierte Wohnungen eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können." Bei 5 % Pauschale wird sich möbiliert vermieten für viele nicht mehr rechnen. Kann man nur hoffen, daß es so auch umgesetzt wird.