Karlsruhe/Stuttgart (dpa) - Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger als unbegründet verworfen, teilte das ...