
Karlsruhe - Die Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis verstößt gegen das Heilmittelwerberecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass der Betreiber einer Internetplattform, der Behandlungsanfragen bei Ärzten für medizinisches Cannabis ermöglicht, das Verbot
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