Karlsruhe (dpa) - Unverheiratete Alleinerziehende können vom Ex- Partner für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes mindestens das Existenzminimum von derzeit 770 Euro verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil liegt der ...

Kommentare

(11) komerzhasi · 17. Dezember 2009
@7 & 8: Da werden sich aber die Ämter freuen wenn sie nur noch 770 Euro bezahlen müssen und nicht mehr 354 Euro PLUS Miete und Nebenkosten ;o)
(10) picard95 · 17. Dezember 2009
Das für Kinder Unterhalt gezahlt wird ist ja wohl klar. Aber was der Staat macht ist moderner Raub. Als Vater muss man (wie die Mutter) in Steuerklasse 1. Macht bei mir 400 Euro Netto weniger im Monat. Die Frau bekommt das ganze Kindergeld und zusätzlich über 600 Euro für zwei Kinder. Mit ihrem eigenen Einkommen von 1200 Euro Netto hat sie also 2200 Euro im Monat Netto und ich gerade über 1000. Zum Glück muss ich nicht noch Unterhalt für die Frau zahlen. Ehebruch lohnt sich also immer noch
(9) petcas · 17. Dezember 2009
ist schon krass, wenn jemand für seine unfähigkeit (kein fußfassen im job) andere in die verantwortung nehmen will. unterhalt für das kind ist absolut korrekt, aber dann? manche machen es sich wirklich sehr einfach. warum auch nicht wenn es das gesetz zuläßt,koppschüttel.
(8) ProjektAutobahn · 17. Dezember 2009
770 Euro = Existenzminimun? Jetzt sollten alle Hartz4-Empfänger mal tapfer sein und dieses Jahr noch zu ihrem "Betreuer" stiefeln und fragen was falsch läuft..!
(7) k255384 · 17. Dezember 2009
das heist dann aber auch Hartz4 ist weniger als das Existenzminimum. mal sehen wie lange die jetzt wieder brauchen um das zu bemerken!
(6) k368730 · 17. Dezember 2009
@ 2: Schon mal etwas vom Selbstbehalt gehört? So eine 'geschützte' Summe steht dem erziehenden Elternteil i.d.R. nicht zur Verfügung. @10: Schon mal etwas von Bar- und Betreuungsunterhalt gehört? Das Kindergeld wird im Übrigen dem barunterhaltspflichtigem Elternteil zur Hälfte angerechnet und mindert damit den Unterhalt.
(5) k293295 · 17. Dezember 2009
@ 1: Nein, es geht nicht um das Existenzminimum des Kindes. Für das Kind muß der unverheiratete, getrenntlebende Elternteil sowieso Unterhalt zahlen. Hier wollte die Mutter zusätzlich Unterhalt für sich selbst. Das hat das Gericht auf 3 Jahre beschränkt und eine finanzielle Untergrenze bei 770 € mtl. gezogen. @ 4: Der Staat stiehlt sich 3 Jahre lang aus der Verantwortung. Dann muß der alleinerziehende Elternteil wieder arbeiten oder kriegt Hartz4 "mit allen Schikanen".
(4) pumpgun1276 · 17. Dezember 2009
Bei 770 Euronen bekommt sie auch keine Sozialhilfe mehr. Damit hat sich der Staat aus der Verpflichtung geschlichen und ich frage mich zum wiederholten Male. Wöfür zahle ich eigentlich Steuern. Ach ja D braucht ja Geld für die armen Ausländer, egal ob sie her kommen oder nicht.
(3) Stiltskin · 17. Dezember 2009
Es dürfte doch wohl klar sein, dass in erster Linie der Ex Partner unterhaltspflichtig, bzw. unterhaltsberechtigt ist. Es wäre ja zu schön, könnte man Kinder in die Welt setzen und eine Beziehung nach Lust und Laune beenden, eine neue beginnen, und der Ex, dem Ex sagen, sie/ er sollen gefälligst sehen, wie sie klar kommen. Dass hier oft Mißbrauch getrieben wird, gegen den es lohnt sich zu wehren, ist natürlich klar.
(2) MasterDix · 17. Dezember 2009
Es ist ja schon genial was hier so abgeht. Woher soll man denn das ganze Geld denn nehmen, wenn nicht stehlen. Geht es nach dem Staat müsste man für den Ex-Partner mit Kind alles hergeben und man aber selbst unter der Brücke leben. Ich find das schon dreist.
(1) Astron · 17. Dezember 2009
ist ja interessant - das existenzminimum eines kindes sind 770 euro - wie hoch war doch gleich der sozialsatz eines kindes im pauschalen? ist ja nur einmal eine frage.
 
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