(pressebox) Karlsruhe, 22.04.2014 - Eine Abmahnung kann auch aus ungewohntem Grund erfolgen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass die Typenbezeichnung eines Elektrohaushaltsgeräts ein wesentliches Merkmal der Ware ist und daher in Werbeanzeigen mit angegeben werden muss. ...