Karlsruhe (dpa) - Wer gegen den Abschluss einer Policen- Lebensversicherung erfolgreich Widerspruch eingelegt hat, kann bei der Rückabwicklung des Vertrages auf eine höhere Rückzahlung hoffen. Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes. Danach muss sich der Kunde zwar den ...

Kommentare

(1) 1excalibur1 · 02. August 2015
Tja, DAS ist eine VERSICHERUNG und KEIN Sparbuch!
 
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