Karlsruhe (dpa) - Mit einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Ärzte dürfen demnach auch dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht. Dabei komme es nicht darauf an, ob […] mehr

Kommentare

8Sando-Kan25. Juni 2010
Ich arbeite selber in einem Seniorenheim und kann die Entscheidung des BGH nur begrüßen. Zu oft haben meine Kollegen und ich schon zusehen müssen, dass Patienten sich nur noch länger quälen müssen, weil weder die behandelnde Ärzte, noch Angehörige und auch nicht der Patient selber entscheiden durften, z.B. einen Herzschrittmacher oder eine Magensonde abzuschalten, um das Sterben zu ermöglichen. Ich rate jedem, eine Patientenverfügung zu hinterlegen, damit sein Wille auch sein Wille bleibt.
7olobo197225. Juni 2010
Na endlich!
6Stiltskin25. Juni 2010
Es ist an der Zeit, daß es eine umfassende gesetzliche Regelung gibt, die den Willen eines Todkranken respektiert, nötigenfalls auch mit fremder Hilfe aus dem Leben scheiden zu wollen. Unstrittig sollte aber auch sein, daß dieser Wille noch zu besseren Zeiten selbst verfasst, unterschrieben, und hinterlegt ist.
5Alaskawolf25. Juni 2010
Ich bin dafür, dass Menschen die vorher klar festgelegt haben, wann Sie nicht weiter am Leben erhalten werden wollen, durch eine Überdosis Narkosemittel, wie bei Tieren auch, vom Leid erlöst werden können. Dieses dahinsiechen und teilweise aus Profitgier den Menschen weiter am Leben erhalten, finde ich grausam.
4k13116125. Juni 2010
Beim Tier war man bisher humaner als beim Menschen. Hoffe es ändert sich nun ein wenig und die Entscheidung eines Totkranken, nicht mehr leben zu wollen, wird endlich auch in Deutschland akzeptiert.
3vaultboy25. Juni 2010
Man wird nicht gefragt, ob man leben will, darum dürfte einem auch keiner verbieten, sterben zu wollen! - Leider handeln wir ja christlich und quälen todkranke Menschen bis zum letzten Atemzug.
2Sheberry25. Juni 2010
Hmm, ich denke vielleicht, dass eine Patientenverfügung vorlag. Aber man überlege sich Mal wie schnell man Menschen dazu bringen kann nicht mehr leben zu wollen. Man muss also nur alle, die die Gesellschaft nicht mehr haben will entsprechend "behandeln", so dass sie den Lebenswillen freiwillig verlieren und schon wäre der Mord legitim.
1k4504725. Juni 2010
Ich weiss ja nicht, ob ein Recht darauf, nach "mutmaßlichem Willen" auch wenn man weit vom sterben entfernt ist, "gestorben zu werden" so toll ist. Ab wann ist der Wille denn mutmaßlich? Wenn da die Verwandtschaft steht und was von schwerem Siechtum, Leiden und Todeswunsch erzählt? Wenn der Doc der Meinung ist, es kommen Leiden auf den Patienten zu, die dieser mutmaßlich nicht erleben will? Schriftlich niedergelegt? Woran erkennt der Doc dann die Echtheit? Schwieriges Thema...