
Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Lebendorganspendern gestärkt und die hohen Anforderungen an die Risikoaufklärung bekräftigt. Die vom Gesetzgeber bewusst streng formulierten Aufklärungsvorgaben sollten den potentiellen Organspender davor schützen, sich selbst einen
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