Karlsruhe (dpa) - Mieter, die sich nach Modernisierungsarbeiten am Haus die Miete nicht mehr leisten können, dürfen vom Vermieter nicht einfach auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Frage, ob die Wohnungsgröße angemessen sei, spiele bei der ...

Kommentare

(1) Grizzlybaer · 09. Oktober 2019
Also bekommen die Gerichte wieder Arbeit.
 
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