
Karlsruhe - Von Vertragspartnern einer Wirtschaftsauskunftei gemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Das Urteil betrifft konkret die Schufa, die Daten zu erledigten
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