(pressebox) Karlsruhe, 24.11.2015 - Im Urheberrecht gilt der Grundsatz, dass der Verwerter den Urheber (bzw. Rechteinhaber) um Erlaubnis fragen muss. Von diesem Grundsatz gibt es ein paar gesetzliche Ausnahmen (sog. Schranken): Die bekannteste Ausnahme ist die Privatkopie, d.h. zu Hause für sich ...

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