
Karlsruhe (dpa) - Nasenkorrekturen, Kinnaufbau oder Lippenformungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob für minimalinvasive Schönheitsbehandlungen auf Basis von Hyaluron mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden darf. Dabei gehe es vor allem um die Frage, ob es sich um sogenannte «operative
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