
Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung: Können Unternehmen ihre ehemaligen Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzenden für gegen sie verhängte Kartellbußgelder in Regress nehmen? Anlass für die Verhandlung ist eine Klage, die ihren Ursprung in den Bußgeldern des
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