Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt die Videoüberwachung einer privaten Wohnküche unter die Lupe. In dem Verfahren klagt eine Frau gegen ihre Tochter und deren Ehemann, nachdem sie wohl ohne ihr Wissen in der Küche der Eheleute von einer Überwachungskamera gefilmt worden war. Der BGH […] mehr

Kommentare

4Flippervor 1 Stunde
Ich schätze mal, da wird `ne Wohnung frei... Aber mal im ernst, wie zerrüttet muss das familiäre Verhältnis sein, wenn man sich gegenseitig bespitzelt und verklagt.
3nadine2113vor 3 Stunden
Niemand hat sich seine Eltern ausgesucht.
2ReneBerlin1vor 3 Stunden
Privat ist Privat und wenn in der Küche der Tochter eine Kamera angebracht wurde, weil zum Beispiel Lebensmittel verschwunden sind und es keiner war (wie meistens) dann ist es eben so. Nur getroffene Hunde (hier die Mutter) bellen wenn sie erwischt werden. Überall hängen Kameras, öffentlich, gewerblich sowie privat, wenn die jetzt der Mutter Recht geben dann müssen alle Kameras abgebaut werden weil sich jeder ohne Verdacht beobachtet fühlt und keiner weiß wie diese Aufnahmen verwendet werden.
1sklossvor 3 Stunden
Bitte, kippt nicht die Ausnahmen für Privathaushalte... man stelle sich die Welle an AGG, äh, DSGVO-Hoppern vor. Ich erinnere an einen berühmten (Ex?)Beamten mit deutschlandfarbenen Hut "Sie haben mich ins Gesicht gefilmt, das ist eine Straftat". Oh man.