Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil zugunsten von Banken entschieden. Diese sind nicht dazu verpflichtet, Lebensversicherungen rückabzuwickeln, wenn diese an einen Kredit gekoppelt sind. Betroffene Kunden müssen daher gegebenenfalls bei einer Kündigung finanzielle Verluste hinnehmen ...