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1 Das hängt davon ab wie man das formuliert. Grundsätzlich ist es aber richtig, ist die Begründung einer Mieterhöhung korrekt so kann der Mieter zwar weiterhin seine Zustimmung zur Erhöhung verweigern, muss dann aber damit rechnen, dass der Vermieter die Erhöhung gesetzlich durchdrückt. Zum Thema, das Widerrufsrecht greift hier natürlich nicht denn zwischen Ankündigung der Mieterhöhung und der Erhöhung selbst hat der Mieter ohnehin min. 2 Monate Bedenkzeit für seine Zustimmung.